Zu I. Artikel 1 GeStDeRe = Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LVBWÄndG)
linke Spalte gegebene Fassung, rechte Spalte vorgeschlagene Fassung
rot = wegfallender Text, grün = vorgeschlagener Text, schwarz = unveränderter Text
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Artikel 48 |
Artikel 48 |
Die Mitglieder der Regierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. |
Die Mitglieder der Regierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Grundgesetz und Landesverfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. |
11. zu 11. Änderung Artikel 48 LV
Ersetzt wird „Verfassung“ durch „Grundgesetz und Landesverfassung“.
Der Amtseid der Mitglieder der Regierung muss nach Aufnahme des Grundgesetzes in die Landesverfassung gemäß Artikel 23a sowohl Landesverfassung als auch Grundgesetz beinhalten.
Dadurch wird bewirkt, dass die Regierungsmitglieder dem Grundgesetz und Volkes Willen, und nicht zuerst einem Koalitionsvertrag verpflichtet sind. In Sachen Koalitionsverträge ist sowieso festzustellen, dass diese zivilrechtliche
Die zentrale Grundlage jedes Handeln eines Regierungsmitglieds muss das Grundgesetz sein - wenn es denn
eingeführt ist (Art. 23a LVBWÄndG). Ist
das GG eingeführt, ist der Amtseid der Regierungsmitglieder zu modifizieren. Dies ist hier vorgeschlagen.
Vereinbarungen sind, die für beide Seiten (Parteien) nicht rechtsverbindlich sind. Beide Seiten (Parteien) schließen derartige Vereinbarungen nur zum Zweck, an der von der Staatsgewalt auszuübenden Macht unmittelbar beteiligt zu sein, mit bestimmen zu können, welche Gesetze, welche Rechtsverordnungen erlassen werden.
Im Grundsatz sind Koalitionsverträge das undemokratischste, das es gibt. Die dem Volk in den Wahlen erteilten Versprechen werden systematisch gebrochen, indem die Parteien zum Zweck der Regierungsbildung Verrat am Volk in Sachen eben dieser erteilten Versprechen verüben: Versprechen werden aufgegeben, gebeugt, reduziert, allein um an der Macht teilhaben zu können.
Zwischenbemerkung für die Besucher der site:
Demokratisch wäre, wenn es gar keine Koalitionen geben, sondern ein Ministerpräsident am besten sogar unmittelbar vom Volk gewählt würde, zusammen
mit seiner ganzen Regierungsmannschaft.
Auf jeden Fall aber ist es notwendig, die Mitglieder einer Regierung grundsätzlich auf das Grundgesetz zu vereidigen. Dann wenigstens weiß jedes Mitglied, dass dies bedeutet, dass die Rechte der Bürger der zentrale Aspekt ist, den es beim eigenen Handeln zu beachten gilt.