
Die Präsidentin des Landtags erteilt vollmachtlos Vollmachten an Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, das Land im Eilantragsverfahren (Antrag gegen Landtag, scrollen bis Datum 05.01.207) rechtsgeschäftlich zu vertreten (blog #5VadM). Würde es das analog zum Handelsregister im Volksantrag vorgeschlagene #Landesregister bereits geben, könnte man problemlos nachschlagen, über welche Vollmacht die Präsidentin des Landtags selber verfügt.
Mehr zum vorgeschlagenen Landesregister auf § 3 BWVertretG. Wenn sie den Vorschlag gut finden:
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